Cybersecurity

Smart-eID: Der digitale Ausweis auf dem Smartphone

Bereits seit 2010 verfügt der Personalausweis im Scheckkartenformat über einen Chip und damit über eine eID-Funktion. Sofern die eID-Funktion aktiviert ist, hat jeder Bundesbürger und jede Bundesbürgerin die Möglichkeit, sich damit online auszuweisen. Diese Online-Funktion des Personalausweises ist zwar den meisten Deutschen bekannt, aber nur wenige haben sie bisher genutzt. Das zeigt eine Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC vom Oktober 2021. Grund dafür ist der Mangel an konkreten Anwendungsfällen. 

Smartphone und PIN als Identitätsnachweis

Am 1. September 2021 ist das Smart-eID-Gesetz in Kraft getreten. Somit kann der Online-Ausweis im Smartphone gespeichert werden und die rechtliche Grundlage für eine weitere Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist gegeben – die Smart-eID. Bisher muss man nur die Ausweiskarte an das Smartphone halten und die PIN eingeben. Das geht beim Personalausweis, der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger, sowie dem elektronischen Aufenthaltstitel. Und bald soll es noch einfacher werden: Für das digitale Ausweisen im Internet braucht man künftig nur noch das Smartphone und die PIN für den Online-Ausweis. Behördenangelegenheiten wie zum Beispiel An- oder Ummelden des Wohnsitzes oder eines Kraftfahrzeugs sollen dann deutlich schneller und unkomplizierter werden. Auch beim Onlineshopping erleichtert es den Identitätsnachweis, beispielsweise bei Artikeln ab 18 Jahren. Bei Vertragsabschlüssen, zum Beispiel bei Versicherungen, könnte die Smart-eID ebenfalls einiges beschleunigen.

Start der Smart-eID verspätet sich weiterhin

Noch geht es allerdings nicht richtig los mit der „smarten elektronischen Identität“ in Deutschland: Der Start der Smart-eID verzögert sich nun bereits zum dritten Mal. Zunächst sollte das Projekt im Jahr 2020 starten, danach war der Juni 2021 im Gespräch. Daraus wurde nichts, nun lag die Hoffnung auf dem Dezember 2021. Auch das hat nicht funktioniert, nun soll es laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in der ersten Jahreshälfte 2022 so weit sein. 

Was kann die Smart-eID?

Mit der Smart-eID soll der Identitätsnachweis mit dem Smartphone möglich gemacht und der Personalausweis in Kartenform nicht mehr benötigt werden. Mit ihr kann man den Online-Ausweis direkt auf dem Smartphone speichern. Dann muss der Ausweis bei der Daten-Übertragung nur noch an das Smartphone gehalten werden. Dieser Vorgang soll lediglich wenige Sekunden dauern – etwa halb so lang, wie der elektronische Identitätsnachweis mit dem Personalausweis in Kartenform.

Achtung: Die Smart-eID kann den herkömmlichen Personalausweis nicht komplett ersetzen. Die Karte ist weiterhin mitzuführen, um sich gegebenenfalls bei Polizeikontrollen auszuweisen. Bei Reisen ins Ausland ist er ebenfalls notwendig.

Ausreichende Alltagsanwendungen und Sicherheit müssen gewährleistet sein

Etwas mehr als die Hälfte der Deutschen hat laut der oben genannten PwC-Studie bereits von der Einführung des Online-Ausweises bzw. der Smart-eID gehört. Aber damit die digitalen Alternativen genutzt werden, muss vor allem die Sicherheit gewährleistet sein: Datenschutz sowie der Schutz vor Identitätsdiebstahl sind unabdingbar. Für drei Viertel der deutschen Bundesbürger und Bundesbürgerinnen sind zudem „eine ausreichende Anzahl von Alltagsanwendungen sowie weite Verbreitung bei Anbietern, Unternehmen und Endgeräte“ notwendig. Für den Schutz der Identitätsdaten sorgen die Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Im Fokus steht hierbei die Hardware der Smartphones. Zudem wird auf einen Sicherheits-Chip (Secure Element) gesetzt, der in immer mehr Smartphones verbaut wird.

Die Smart-eID funktioniert allerdings erstmal nicht auf allen Smartphones, sondern nur auf Geräten der Reihe Samsung Galaxy S. Samsung setzt als Projektpartner in ersten Smartphones bereits Secure Elements mit den vom BSI definierten Sicherheitsanforderungen ein. Parallel arbeitet das Bundesinnenministerium daran, die Anzahl der unterstützten Geräte zu erhöhen.

Auch die ID Wallet App hat Startschwierigkeiten

Der Weg in die Digitalisierung bleibt in Deutschland holprig: Im Herbst 2021 hat die Bundesregierung bereits die ID Wallet App mit Basis-ID und digitalem Führerscheinnachweis bereitgestellt. Das System war allerdings nicht auf die große Nachfrage (laut Innenministerium über 300.000 erfolgreiche Downloads in den ersten 72 Stunden und ein Vielfaches davon an Download-Versuchen) ausgelegt. Außerdem meldeten Sicherheitsexpertinnen und -experten Zweifel an der Sicherheit an. Die Wallet App wurde daher wieder aus den Stores entfernt. Im Frühjahr 2022 soll die sichere Infrastruktur für digitale Nachweise mit der weiterentwickelten ID Wallet App erneut bereitgestellt und weitere Anwendungsfälle in enger Kooperation mit der Wirtschaft live gehen.

Die Smart-eID als Chance für Versicherungen

In erster Linie soll die Smart-eID für digitale Behördengänge genutzt werden können. Mehr als 60 Prozent der Bundesbürger würden sie aber auch für private Geschäftsangelegenheiten, wie zum Beispiel bei Bankgeschäften, mit Telekommunikationsanbietern oder bei der Interaktion mit Versicherungen einsetzen. Hier liegt die große Chance für Versicherungskonzerne: Da die Bereitschaft zur Nutzung der App bei den Bürgerinnen und Bürger offenbar hoch ist, es aber wie oben bereits erwähnt noch zu wenige Anwendungsfälle gibt, können diese nun geschaffen werden. Der virtuelle Austausch zwischen Versicherungen und Kunden und Kundinnen könnte mit der digitalen Identifizierung deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. So ließen sich Interaktionen wie Vertragsabschlüsse oder -anpassungen einfach und zeitsparend von zuhause aus erledigen. Das Bedürfnis nach digitalen Lösungen ist offenbar vorhanden. Jetzt gilt es, diese umzusetzen.

Text: Mirjam Wilhelm

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