Cybersecurity

Digitalisierung in der Polizeiarbeit

Digitalisierung und digitale Technik bieten viele neue Möglichkeiten. Leider auch für kriminelle Aktivitäten. So hat sich die Zahl der polizeilich erfassten Fälle im Bereich der Cyberkriminalität laut Statista in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt (2011: 59.491, 2021: 124.137). Ein Trend, mit dem die Polizei umgehen muss. Kein Wunder also, dass auch in der polizeilichen Ermittlungsarbeit digital aufgerüstet wird.

Blaulicht - Digitalisierung in der Polizeiarbeit

Allerdings umfasst die Digitalisierungsstrategie in den einzelnen Bundesländern nicht nur die Bereitstellung größerer Server oder eine stärkere Vernetzung als Antwort auf die zunehmende Cyberkriminalität. Auch auf der Straße und bei den klassischen „analogen“ Delikten spielt die Digitalisierung auf Seiten der Einsatzkräfte eine zunehmend größere Rolle.

Bodycams und Handys für Polizisten auf der Straße

Ein Beispiel für die Digitalisierung bei der Ausstattung der Einsatzkräfte sind die viel diskutierten Bodycams, die seit 2005 in einigen europäischen Ländern im Einsatz sind. Auch in Deutschland tragen inzwischen zahlreiche Polizistinnen und Polizisten Schulter-Kameras, um einen Einsatz zu dokumentieren. Ob der Einsatz dieser Kameras tatsächlich zielführend ist, um Gewalt zu vermeiden, scheint noch nicht abschließend geklärt. Ebenso wird noch kontrovers diskutiert, ob er eher dem Schutz der Polizei dient oder auch Vorteile für den Schutz der Bürger und Bürgerinnen bringt.

Unumstritten ist dagegen die breite Versorgung der Polizei im Streifeneinsatz mit Handys oder Tablets und den zugehörigen Apps. Diese digitale Ausstattung vereinfacht die Arbeit auf der Straße, indem sie eine einfache und elektronische Unfallaufnahme, sofortige Recherchen und viele weitere Dienste bereitstellt. Sicher eine sinnvolle Entwicklung, die dem allgemeinen Trend der Digitalisierung von Vorgängen jedweder Art Rechnung stellt.

Digitale Fall- und Prozess-Akten

Wenn Tatbestände künftig vor Ort digital erfasst werden können, dann ist dies ein erster Schritt hin zu einer komplett digitalen Verfahrensakte. Eine durchgängig digitalisierte Bereitstellung von Strafakten und Beweisen würde sowohl den Austausch von Informationen als auch die Suche in Fallakten grundlegend vereinfachen. Auch die alltägliche Bearbeitung von Akten bei Polizei und Justiz wäre in digitaler Form deutlich effizienter.

Kein Wunder also, dass mit Hochdruck an dieser Vision gearbeitet wird. In Baden-Württemberg wurde beispielsweise im März diesen Jahres die „Datenautobahn Strafsachen“ eingeführt. Ziel sei es, nicht nur die analogen Prozesse digital abzubilden, sondern alle Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um eine effizientere und bessere Strafverfolgung zu gewährleisten. Mit einer digitalen Prozessakte soll die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz intensiviert werden.

Aufklärung mithilfe von IT-Forensik, KI und digitaler Hardware

Egal, um welchen Tatbestand es sich handelt – ob Cyberkriminalität oder „analoge Verbrechen“ –, die Zahl der damit einhergehenden digitalen Daten steigt sprunghaft. So wird es mehr und mehr zur Herausforderung, die Massen an Geodaten, Social Media-Einträgen, Spuren auf dem Smartphone etc., die im Zusammenhang mit Straftaten von Interesse sind, sinnvoll zu analysieren.

Um für ein Ermittlungsverfahren relevante digitale Informationen und Spuren zu sichern, fachgerecht sichtbar und – ganz wichtig – für ein Gerichtsverfahren verwertbar zu machen, benötigt die Polizei Fachleute aus dem Bereich IT. In einer Zeit, wo das Dark Net zunehmend als „Raum“ zur Planung und Umsetzung von Straftaten genutzt wird, eine unabdingbare Expertise. Denn IT-Forensiker sind nicht bloß auf die Offenlegung von relevanten Beweismitteln wie etwa Login-Daten, Downloads, ausgeführten Befehlen usw. auf Einzelgeräten spezialisiert. Sie können darüber hinaus auch die Daten aus IT-Systemen und Datenbanken systematisch in einen Zusammenhang bringen und für die Aufklärungsarbeit aufbereiten.

Schon heute und in Zukunft sicherlich noch mehr bietet KI eine ergänzende Lösung bei der Polizeiarbeit, zum Beispiel zur Vorhersage von Straftaten oder auch in der Gesichtserkennung. Außerdem ist Künstliche Intelligenz sehr hilfreich, wenn es darum geht, bei der Beweissicherung von Bildern und Videos eine erste Vorauswahl zu treffen, um den Ermittlern das Sichten der Massen an Material zu vereinfachen. Ein weiteres Beispiel für den Einsatz von AI nennt das Magazin „Polizeipraxis“. So haben in den USA Ermittler eine Serie von Apothekendiebstählen dadurch aufklären können, dass die Bewegungsdaten und Internetrecherchen einzelner Verdächtiger analysiert wurden. Noch ein Einzelfall, aber möglicherweise schon bald auch in Deutschland die Praxis polizeilicher Ermittlungsarbeit.

Auch digitale Hardware unterstützt die Ermittlungsarbeit der Polizei. Drohnen etwa bieten neue Möglichkeiten bzw. im wahrsten Sinne Perspektiven bei der Verbrechensbekämpfung. Mit diesem Aufklärungstool aus der Luft können zeitnah Personen ausfindig gemacht werden, ohne direkt einen Hubschrauber absetzen zu müssen. Auch für die Arbeit wichtige Geodaten lassen sich damit in time ermitteln und in Zusammenhang bringen. Ebenso sind die hiermit erstellten Aufnahmen hilfreich bei der Dokumentation von Tatorten. 

Herausforderung Vernetzung

Doch alle technologischen Entwicklungen und Tools können erst dann ihre Wirkung erzielen, wenn die Polizei flächendeckend und vernetzt arbeitet. Dies ist leichter gesagt als getan, da Polizei in Deutschland überwiegend Ländersache ist und es schon national nicht ohne Weiteres möglich ist, die verschiedenen Landes- und Bundes-Polizeidienststellen miteinander zu koordinieren. Darüber hinaus hält sich Kriminalität nicht an physische Grenzen. Verbrechen wird immer stärker international, sodass auch die Zusammenarbeit mit Europol und Interpol in den Fokus rücken muss. Die Polizei ist sich dieser Entwicklung bewusst und arbeitet intensiv an länderübergreifenden Lösungen, wie auch die diesjährige Generalversammlung von Interpol zeigte.  


Kernthema Datenschutz

Bei jeder neuen Technologie stellt sich immer auch die Frage nach dem Datenschutz. Dies ist für Digitalisierungsthemen rund um die Polizeiarbeit unabdingbar. In Sachen staatlicher Überwachung von Bürgern ist eine ernstzunehmende und umfangreiche Prüfung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen Pflicht. So arbeitet derzeit beispielsweise eine EU-Kommission an einem Vorschlag, der den europaweiten Datenaustausch erweitern soll. Neben DNA-Daten, Fingerabdrücken oder Fahrzeuginformationen sollen künftig auch biometrische Personendaten wie Passbilder EU-weit zur Verfügung stehen. Eine aus Sicht von Bürgerrechtlern äußerst umstrittene Forderung.

Besondere Brisanz haben in diesem Kontext Social Media-Informationen. Sind diese Daten öffentlich zugänglich, können sie natürlich ebenfalls von der Polizei genutzt werden. Private Daten sind dagegen zunächst einmal geschützt und auf der Polizei ohne Weiteres nicht zugänglich.

Anders in den USA. Die amerikanischen Ermittlungsbehörden arbeiten sehr eng mit dem Meta-Konzern zusammen. Eine spezifische Abteilung bei Facebook, bestehend aus ehemaligen Polizisten, unterstützt bei Ermittlungen und Recherchen. Ein zweifelhaftes Vorgehen im Blick auf den Datenschutz, was auch in den USA kritisch diskutiert wird.

Ohne Digitalisierung geht es nicht

Insgesamt stellt die Digitalisierung in der polizeilichen Ermittlung fast immer eine komplexe Herausforderung dar, die sich weder schnell noch einfach lösen lässt. Dennoch ist allen Beteiligten sehr bewusst, dass die bisherigen analogen Verfahren und Prozesse an vielen Stellen bei Weitem nicht mehr ausreichen, um den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Es verwundert daher nicht, dass in den meisten Bundesländern mit Hochdruck an digitalen Strategien und ihrer Umsetzung gearbeitet wird – auch in NRW.

Möchte die Polizei künftig erfolgreich gegen nationale und internationale Kriminalität vorgehen können, dann ist eine moderne, digitale Ausstattung und Struktur dringend notwendig.

Text: Alexa Brandt

Die englische Version dieses Artikels gibt es hier: Digitisation in policing

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